Rechtsprechung
   LG Berlin, 31.08.2001 - 506 Qs 51/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26945
LG Berlin, 31.08.2001 - 506 Qs 51/01 (https://dejure.org/2001,26945)
LG Berlin, Entscheidung vom 31.08.2001 - 506 Qs 51/01 (https://dejure.org/2001,26945)
LG Berlin, Entscheidung vom 31. August 2001 - 506 Qs 51/01 (https://dejure.org/2001,26945)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,26945) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 04.06.2002 - 2 BvR 1761/01

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 durch Wohnungsdurchsuchung aufgrund eines

    a) den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 31. August 2001 - 506 Qs 51/01 -,.

    Die Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten vom 21. Dezember 2000 - 351 Gs 4926/00 - und des Landgerichts Berlin vom 31. August 2001 - 506 Qs 51/01 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 12.09.2002 - 2 BvR 1761/01

    Festsetzung des Gegenstandswertes im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei

    a) den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 31. August 2001 - 506 Qs 51/01 -,.
  • LG Berlin, 24.09.2002 - 508 Qs 115/02

    Rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung aufgrund lange zurückliegender

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 4. Juni 2002 - 2 BvR 1761/01 - beschlossen hat, dass die Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten vom 21. Dezember 2000 - 351 Gs 4926/00 - und des Landgerichts Berlin vom 31. August 2001 - 506 Qs 51/01 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzen und diese Beschlüsse aufgehoben und die Sache an das Landgericht Bertin zurückverwiesen hat, werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers der Landeskasse Berlin auferlegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht